Regeln des internen Verfahrens von MEMORAL Teriotry
Interne Regeln des MEMORAL-Territoriums (Ausstellungsbereich):
Die Regeln gelten für Besucher, Kunden, Warenlieferanten.
Bei der Ankunft auf dem Gelände des „Memorial Exhibition Square“ – Besucher, Kunden, Dienstleister, Warenlieferanten – stimmen sie den Regeln der inneren Ordnung zu, die öffentlich auf dem Platz ausgehängt sind:
Wir informieren Sie darüber, dass in dem Gebiet eine Videoüberwachung durchgeführt wird . Zweck: Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Schutz von Eigentum und dem Schutz wichtiger Interessen von Personen, einschließlich Leben und Gesundheit.
Es ist verboten, auf dem Territorium unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln zu stehen .
Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt/Betreten mit Hunden und anderen Haustieren (auch an der Leine) in der Nähe der Ausstellung verboten.
Bitte halten Sie einen Sicherheitsabstand (gehen Sie nicht zu nahe) zu den Denkmälern in der Ausstellung ein.
Auf dem Territorium ist es verboten, die in der Ausstellung befindlichen Denkmäler und andere Grabbeigaben zu berühren, zu berühren oder sich von ihnen zu entfernen . Wir möchten Sie darüber informieren, dass die in der Ausstellung ausgestellten Denkmäler und Grabbeigaben nicht befestigt sind.
Kinder unter 12 Jahren müssen von ihren Eltern begleitet werden. Wir bitten die Eltern, auf ihre Kinder aufzupassen und sie nicht unbeaufsichtigt zu lassen .
Der Ausstellungsbereich liegt im Wald, daher gibt es in der Umgebung Baumwurzeln; Im Ausstellungsbereich werden bzw. können zurückgelassen werden: verschiedene Grabbeigaben (Denkmäler, Denkmalfundamente, Bordsteine, Zäune, Bänke, Vasen, Betonblöcke und andere Produkte); Werkzeuge (Schubkarren, Eimer, Schaufeln, Rechen); Wasser-Bewässerungsschlauch; Blumenbeete; Blumentöpfe und andere Hindernisse, die die Stolpergefahr erhöhen – bewegen Sie sich daher bitte vorsichtig im Ausstellungsbereich . Für Verletzungen im Ausstellungsbereich übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
Es ist verboten, sich auf dem Ausstellungsgelände mit Fahrrädern, Rollschuhen, Rollern und anderen mechanischen Fortbewegungsmitteln zu bewegen .
Aufmerksamkeit! Bei der Bewegung im Ausstellungsbereich besteht die Gefahr, hängenzubleiben, zu stolpern, hinter Baumwurzeln, Blumenbeeten, Stufen, unebenen Gehwegen, Bewässerungsschläuchen, Grabgeräten, Grabgeräten oder anderen im Bereich befindlichen Gegenständen zu landen.